BÜNNIG · Logistik Consulting
Mandat anfragen
Externer Verkehrsleiter · VO (EG) 1071/2009

Ohne Fachkunde keine Transportlizenz.

Ich übernehme die Funktion des Verkehrsleiters für Ihr Güterkraftverkehrs­unternehmen — rechtssicher, IHK-geprüft und kurzfristig einsatzbereit. Damit Ihre Erlaubnis steht und bleibt.

15+ Jahre
Spedition & Logistik
Bundesweit
digital betreut
< 48 h
Erstgespräch
STATUS · VERKEHRSLEITER IHK ✓
Fachliche EignungIHK-geprüft ✓
RechtsgrundlageArt. 4 · VO 1071/2009
VerfügbarkeitErstgespräch < 48 h
Mandate max. 4 (gesetzl.)
Wann Sie mich brauchen

Drei Momente, in denen die Lizenz kippt.

FALL 01

Neugründung

Sie wollen gewerblichen Güterkraftverkehr anmelden, haben aber selbst keine Fachkunde. Ohne benannten Verkehrsleiter erteilt die Behörde keine Erlaubnis.

FALL 02

Verkehrsleiter fällt weg

Ihr bisheriger Verkehrsleiter kündigt, wird krank oder scheidet aus. Die Erlaubnis ist akut gefährdet — es braucht sofort eine benannte Ersatzperson.

FALL 03

Kontrolle & Compliance

BALM-Prüfung, Lenk- & Ruhezeiten, Ladungssicherung: Sie brauchen jemanden, der die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet — nicht nur auf dem Papier.

Was mich unterscheidet

Kein Netzwerk-Callcenter. Ein Ansprechpartner.

Die großen Anbieter vermitteln Verkehrsleiter im Paket. Bei mir sprechen Sie direkt mit der Person, die für Ihre Lizenz geradesteht.

01

Persönlich, nicht anonym

Ein fester Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt — statt wechselnder Sachbearbeiter in einer Hotline.

02

Praxis statt Seminar

Ich habe selbst disponiert und einen Transport- und Abbruchbetrieb mit eigenen LKW geführt. Ich kenne den Alltag, nicht nur die Verordnung.

03

Kurzfristig verfügbar

Erstgespräch innerhalb von 48 Stunden, schnelle Benennung — gerade wenn Ihr Verkehrsleiter akut wegfällt.

04

Digital & bundesweit

Tacho-Auswertung und laufende Betreuung laufen digital. Standort egal — Erreichbarkeit und Dokumentation zählen.

Klarheit vor Zusammenarbeit

Wann eine Zusammenarbeit Sinn ergibt.

Ich hafte für jedes Mandat mit meiner Zuverlässigkeit. Deshalb prüfe ich vorher, ob wir zusammenpassen.

Das passt
  • ✓Sie gründen und haben selbst keine Fachkunde
  • ✓Ihr Verkehrsleiter fällt kurzfristig weg
  • ✓Sie wollen einen festen Ansprechpartner statt Netzwerk-Hotline
  • ✓Betrieb bis 25 Fahrzeuge, der eine dauerhafte Lösung sucht
  • ✓Sie wollen echte Betreuung, nicht nur einen Namen im Register
Das passt nicht
  • ✕Reine Alibi-Benennung ohne echte Leitung — das mache ich nicht, es gefährdet uns beide
  • ✕Reiner Werkverkehr — der braucht keinen Verkehrsleiter
  • ✕Eine Flotte, die allein schon die 50-Fahrzeug-Grenze sprengt
  • ✕„Nur schnell einen Stempel" ohne Zusammenarbeit
Leistungen & Konditionen

Ein Sockel, der läuft. Projekte, die dazukommen.

Laufende Mandate sichern Ihre Lizenz dauerhaft. Einmalige Projekte bringen Sie überhaupt erst dorthin.

LAUFEND
MANDAT · monatlich

Verkehrsleiter-Mandat

Ich werde als Ihr Verkehrsleiter bei der Behörde benannt und leite die Verkehrstätigkeit dauerhaft.

ab 700 € / Monat
  • Benennung & Geschäftsbesorgungsvertrag
  • Lenk- & Ruhezeiten, Ladungssicherung
  • Digitale Tacho-Auswertung
  • bis 25 Fahrzeuge: ab 900 €
Mandat anfragen
PROJEKT · einmalig

Gründungs- & Lizenzpaket

Von null zur erteilten Güterkraftverkehrs­erlaubnis — inklusive Behördenkommunikation.

ab 1.200 € / einmalig
  • Antrag & Unterlagen komplett
  • Nachweis fachliche Eignung
  • Begleitung bis zur Erteilung
Anfrage senden
PROJEKT · einmalig

Compliance-Audit

Standortbestimmung vor der BALM-Prüfung: Wo steht Ihr Betrieb, was fehlt?

ab 800 € / einmalig
  • Durchsicht Prozesse & Dokumente
  • Risikobericht mit Maßnahmen
  • Optional: Fahrer-Schulung
Anfrage senden
Bewusst begrenzt: maximal 4 Mandate.
Als externer Verkehrsleiter darf ich gesetzlich höchstens 4 Unternehmen mit zusammen 50 Fahrzeugen betreuen (Art. 4 VO 1071/2009). Ist ein Platz vergeben, ist er weg.
So läuft es ab

Von der Anfrage zur benannten Leitung.

01
Sofort

Anfrage

Sie schildern Ihre Situation. Erstgespräch innerhalb von 48 Stunden — kostenlos und unverbindlich.

02
Wenige Tage

Prüfung & Vertrag

Ich prüfe Flotte und Fit, dann schließen wir den Geschäftsbesorgungsvertrag mit klaren Kompetenzen.

03
Nach Vertrag

Benennung

Ich werde bei der zuständigen Behörde als Ihr Verkehrsleiter benannt. Ihre Erlaubnis steht.

04
Laufend

Betreuung

Digitale Tacho-Auswertung, Compliance, Erreichbarkeit zu Geschäftszeiten. Dokumentiert.

Wer Ihre Lizenz trägt

Kay Bünnig.

Kay Bünnig – externer Verkehrsleiter, Bünnig Logistik Consulting

Kaufmann aus der Spedition, kein Berater von außen. Ich habe selbst Transporte disponiert und einen Betrieb mit eigenen LKW geführt — die Verordnung kenne ich aus der Praxis, nicht aus dem Seminar.

01
IHK-SpeditionskaufmannAusbildung & Berufspraxis im Güterverkehr
02
EU-Fachkundenachweis GüterkraftverkehrBerechtigung zur Benennung als Verkehrsleiter
03
Eigene Transport- & AbbruchpraxisBetrieb mit eigenen LKW geführt und disponiert
04
Bünnig Logistik ConsultingEinzelunternehmen · bundesweit tätig
Klare Antworten

Was Sie vor der Anfrage wissen sollten.

Was macht ein externer Verkehrsleiter genau?+

Er übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene fachliche Leitung der Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmens und wird dafür bei der Behörde benannt. Damit erfüllen Sie die Berufszugangsvoraussetzung, auch wenn Sie selbst keine Fachkunde besitzen. Verantwortung und Aufgaben werden vertraglich festgelegt.

Ab welchem Gewicht brauche ich einen Verkehrsleiter?+

Im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr gilt die Pflicht zur Gemeinschaftslizenz — und damit zur fachlichen Eignung durch einen Verkehrsleiter — seit dem 21. Mai 2022 bereits ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen. Betroffen sind damit auch viele Kurier- und Kleintransportbetriebe mit leichten Nutzfahrzeugen (2,5–3,5 t), die grenzüberschreitend fahren. Für rein nationale Transporte innerhalb Deutschlands bleibt die Grenze bei mehr als 3,5 Tonnen. Viele kleinere Betriebe wissen nicht, dass sie längst betroffen sind — hier lohnt sich eine kurze Prüfung.

Darf mein Verkehrsleiter im EU-Ausland sitzen?+

Ja. Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt in der EU haben, nicht zwingend im selben Mitgliedstaat wie Ihr Unternehmen. Entscheidend ist die tatsächliche und dauerhafte Leitung — die stelle ich über dokumentierte digitale Prozesse und feste Erreichbarkeit sicher.

Übernehmen Sie auch einen bestehenden Betrieb?+

Ja, das ist einer der häufigsten Fälle: Ihr bisheriger Verkehrsleiter fällt weg und die Erlaubnis ist gefährdet. Ich übernehme, werde neu benannt und sorge dafür, dass Ihr Betrieb ohne Unterbrechung weiterläuft.

Wie viele Unternehmen betreuen Sie?+

Gesetzlich sind es höchstens vier Unternehmen mit zusammen maximal 50 Zugfahrzeugen. Diese Grenze ist bewusst — sie sichert, dass jedes Mandat echte Aufmerksamkeit bekommt. Deshalb sind die Plätze begrenzt.

Wie schnell kann ich benannt werden?+

Das Erstgespräch findet innerhalb von 48 Stunden statt. Nach Vertragsschluss erfolgt die Benennung bei der zuständigen Behörde zeitnah — bei akutem Wegfall Ihres bisherigen Verkehrsleiters mit Priorität.

Was kostet die Zusammenarbeit?+

Das laufende Mandat beginnt bei 700 € im Monat (bis 25 Fahrzeuge ab 900 €). Einmalige Projekte wie Gründungsbegleitung oder Compliance-Audit werden separat kalkuliert. Konkrete Konditionen bekommen Sie im Erstgespräch.

Mandatsanfrage

Sprechen wir über Ihre Situation.

Erstgespräch innerhalb von 48 Stunden. Sie schildern Ihre Situation — Neugründung, Wegfall oder Prüfung — und Sie bekommen von mir eine klare Einschätzung samt Konditionen. Kostenlos und unverbindlich.